VERGÜTUNG
Für die Betreuung von U3-Kindern haben Eltern einen Rechtsanspruch. In der Regel erhalte ich deshalb meine Vergütung durch die dafür zuständige Behörde. Für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist das der Landkreis. Die genauen Vergütungsregeln, als auch Zuzahlungen durch die Eltern, sind durch die jeweils gültige Satzung geregelt.
Weitergehende Informationen:
Landkreis Darmstadt-Dieburg – Kindertagespflege
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0175/933-7253 oder silvia.scholl@t-online.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Silvia Scholl
Kindertagespflegeperson
Höchster Straße 7
64853 Otzberg / Ober-Nauses